über den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges (Privat an Händler / Privat an Privat)
Das Fahrzeug wird "wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" (Sachmängelhaftung) verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug (soweit ihm bekannt):
Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises. Der Käufer bestätigt den Empfang des Fahrzeugs mit Schlüsseln und folgenden Dokumenten: